Inhaltsverzeichnis
- Was du über die Sozialversicherung bei Malta-Entsendung wissen musst
- A1-Bescheinigung für Malta: Schritt-für-Schritt zur internationalen Bescheinigung
- Das maltesische Sozialversicherungssystem im Überblick
- Entsendung Malta: Praktische Umsetzung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Problemfälle und Lösungen bei der Malta-Entsendung
- Häufig gestellte Fragen
Was du über die Sozialversicherung bei Malta-Entsendung wissen musst
Ich erinnere mich noch an meinen ersten Anruf bei der deutschen Rentenversicherung, als ich nach Malta entsendet werden sollte. „A1-Bescheinigung? Nie gehört!“ war meine spontane Antwort. Drei Telefonate und zwei graue Haare später wusste ich: Sozialversicherung bei internationalen Entsendungen ist komplizierter als maltesische Busfahrpläne – und das will was heißen.
Bei einer Entsendung nach Malta stehen dir zwei Sozialversicherungssysteme gegenüber: das deutsche (oder dein Heimatland) und das maltesische. Welches greift, entscheidet sich nicht nach Lust und Laune, sondern nach EU-Verordnungen, die präziser sind als ein Schweizer Uhrwerk.
EU-Koordinierung vs. maltesisches System: Die wichtigsten Unterschiede
Die EU-Sozialversicherungskoordinierung (Verordnung 883/2004 – ja, die Nummer musst du dir nicht merken) regelt, dass du bei einer temporären Entsendung in deinem Heimatland sozialversichert bleibst. Das bedeutet: Deutsche Krankenversicherung, deutsche Rentenbeiträge, deutsche Arbeitslosenversicherung – auch wenn du deine Bürotage zwischen Valletta und Sliema verbringst.
Das maltesische Social Security System hingegen greift bei dauerhafter Verlagerung deines Arbeitsplatzes. Hier zahlst du in das maltesische System ein und erhältst entsprechende Leistungen. Die Beiträge liegen aktuell bei 10% des Bruttogehalts (Arbeitnehmer) plus 10% (Arbeitgeber).
Mein Tipp: Die EU-Koordinierung ist dein Freund bei kurzen Einsätzen. Das maltesische System kann bei längeren Aufenthalten steuerlich interessant werden, bringt aber weniger soziale Absicherung mit sich.
Wann greift welches System? Die 183-Tage-Regel erklärt
Die magische Grenze liegt bei 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten. Bleibst du kürzer, gilt in der Regel die A1-Bescheinigung und du bleibst im deutschen System. Überschreitest du diese Grenze, wird Malta dein sozialversicherungsrechtlicher Mittelpunkt – ob du willst oder nicht.
Aber Achtung: Die 183-Tage-Regel ist nicht so simpel wie sie klingt. Es zählt nicht nur die physische Anwesenheit, sondern auch der „Mittelpunkt deiner Lebensinteressen“. Wer sein Haus in Deutschland verkauft, die Kinder in Malta zur Schule schickt und den Erstwohnsitz verlegt, wird auch bei 150 Tagen Malta-Aufenthalt sozialversicherungspflichtig.
Aufenthaltsdauer | Sozialversicherung | Benötigte Dokumente |
---|---|---|
Bis 183 Tage | Heimatland (A1-Bescheinigung) | A1-Bescheinigung, EHIC |
Über 183 Tage | Malta (Social Security) | ID Malta, Employment License |
Lebensmittelpunkt Malta | Malta (unabhängig von Tagen) | Residence Permit, Social Security Number |
A1-Bescheinigung für Malta: Schritt-für-Schritt zur internationalen Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung ist dein Passierschein ins sozialversicherungsfreie Malta-Abenteuer. Ohne sie wirst du doppelt zur Kasse gebeten – deutsche Beiträge laufen weiter, Malta will auch seinen Anteil. Ich habe das einmal erlebt: 3.200 Euro Nachzahlung für sechs Monate. Seitdem beantrage ich die A1 schon beim ersten Gedanken an Malta.
A1-Bescheinigung beantragen: Diese Unterlagen brauchst du
Der Antrag läuft über deinen deutschen Sozialversicherungsträger – meist die Deutsche Rentenversicherung oder bei Beamten das jeweilige Versorgungswerk. Du brauchst:
- Antrag auf A1-Bescheinigung (Formular gibt’s online)
- Arbeitsvertrag oder Entsendungsschreiben mit genauer Aufgabenbeschreibung
- Nachweis der geplanten Aufenthaltsdauer (Projektplan, Mietvertrag)
- Bestätigung des Arbeitgebers über die temporäre Entsendung
- Bei Selbstständigen: Auftragsbestätigung und Nachweis der Krankenversicherung
Die Formulare sind auf Deutsch und Englisch verfügbar. Mein Rat: Nimm die englische Version. Die maltesischen Behörden sprechen zwar theoretisch alle Englisch, aber deutsche Amtssprache überfordert selbst manche EU-Bürokraten.
Bearbeitungszeit und Kosten der A1-Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung kostet in Deutschland nichts – außer deinen Nerven. Die Bearbeitungszeit liegt offiziell bei 2-4 Wochen, in der Praxis solltest du 6-8 Wochen einplanen. Besonders im Sommer, wenn halb Deutschland nach Malta entsendet wird, stauen sich die Anträge.
Der Trick: Stelle den Antrag mindestens 8 Wochen vor Abreise. Falls es schneller geht, umso besser. Falls nicht, hast du einen Puffer. Ich habe erlebt, dass Kollegen ihre ersten zwei Malta-Wochen im Hotel verbracht haben, weil die A1 fehlte und der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht freigeben wollte.
Insider-Tipp: Die A1-Bescheinigung kann rückwirkend ausgestellt werden, wenn der Antrag innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Das ist aber ein Risiko – Malta kann zwischenzeitlich Sozialversicherungsbeiträge einfordern.
Häufige Fehler beim A1-Antrag vermeiden
Fehler Nummer eins: Ungenaue Angaben zur Tätigkeit. „Projektarbeit“ reicht nicht. Du musst konkret beschreiben, was du machst, wo du arbeitest und warum es eine temporäre Entsendung ist. „Aufbau einer Niederlassung“ klingt nach Dauerhaftigkeit und wird abgelehnt.
Fehler Nummer zwei: Falsche Dauer angeben. Wer 6 Monate beantragt, aber 8 Monate bleibt, steht ohne Schutz da. Plane lieber großzügig – eine A1 kann bis zu 24 Monate ausgestellt werden.
Fehler Nummer drei: Mehrere Länder vergessen. Wenn dein Malta-Projekt auch Trips nach Sizilien oder Gozo beinhaltet, musst du das angeben. Sonst greift die A1 nur für Malta, nicht für die Nachbarinseln.
- Korrektur-Möglichkeit: A1-Bescheinigungen können nachträglich geändert werden
- Verlängerung: Bis zu 12 Monate Verlängerung möglich (bei besonderen Umständen bis 24 Monate)
- Mehrere Einsätze: Eine A1 kann mehrere Malta-Aufenthalte abdecken, wenn sie zusammenhängen
Das maltesische Sozialversicherungssystem im Überblick
Falls du doch ins maltesische System wechselst – freiwillig oder unfreiwillig –, solltest du wissen, worauf du dich einlässt. Das maltesische Social Security System ist effizienter als sein Ruf, aber deutlich spartanischer als deutsche Verhältnisse. Ich beschreibe es gerne als „Grundausstattung plus Eigenverantwortung“.
Social Security Malta: Beiträge und Leistungen für EU-Bürger
Die maltesischen Sozialversicherungsbeiträge sind ein Traum für jeden, der deutsche Abgabenlast gewohnt ist. Als Arbeitnehmer zahlst du 10% deines Bruttogehalts, der Arbeitgeber weitere 10%. Selbstständige zahlen 15% ihres Einkommens.
Dafür erhältst du:
- Krankenversicherung: Grundversorgung über das maltesische Gesundheitssystem
- Arbeitslosenversicherung: Maximal 156 Euro pro Woche für 6 Monate
- Rentenversicherung: Grundrente nach 10 Jahren Beitragszahlung
- Invaliditätsversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 777 Euro pro Monat
- Familienhilfen: Kindergeld von 8,66 Euro pro Woche und Kind
Die Leistungen sind – diplomatisch formuliert – überschaubar. Das maltesische Kindergeld entspricht dem Preis von zwei Cappuccinos in Valletta. Die Arbeitslosenversicherung reicht für eine WG in Sliema, aber nicht für eine Familienwohnung in St. Julians.
Malta Social Security Registration: Der Anmeldeprozess
Die Anmeldung läuft über das Department of Social Security in Evans Building, Valletta. Du brauchst:
- ID Malta (beantragst du bei Identity Malta)
- Employment License (falls außerhalb der EU)
- Arbeitsvertrag oder Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
- Geburtsurkunde (beglaubigte Übersetzung ins Englische oder Maltesische)
- Nachweis der Anschrift in Malta
Der Prozess dauert 2-4 Wochen und ist überraschend digitalisiert. Du erhältst eine Social Security Number, die du für alles brauchst – von der Steuererklärung bis zum Bibliotheksausweis. Bewahre die Nummer gut auf; Ersatzkarten kosten 23 Euro und dauern weitere 2 Wochen.
Praxis-Tipp: Gehe morgens um 8 Uhr zum Department of Social Security. Nach 10 Uhr bilden sich Schlangen, die maltesische Geduld auf eine harte Probe stellen.
Krankenversicherung in Malta: Was die EHIC abdeckt und was nicht
Die European Health Insurance Card (EHIC) funktioniert in Malta reibungslos – für Notfälle und Grundversorgung. Du gehst ins Mater Dei Hospital oder zu einem staatlichen Health Centre, zeigst die Karte und wirst behandelt. Kosten: null Euro.
Aber: Die EHIC deckt nur das ab, was auch maltesische Bürger kostenlos erhalten. Private Ärzte, Zahnärzte (außer Notfällen), Physiotherapie und spezialisierte Behandlungen musst du selbst zahlen. Ein Zahnarztbesuch in St. Julians kostet schnell 150-300 Euro.
Viele Deutsche schließen deshalb eine private Zusatzversicherung ab. Die kostet 50-150 Euro monatlich und deckt auch private Ärzte ab. Besonders sinnvoll, wenn du regelmäßig zum Facharzt musst – die Wartezeiten im staatlichen System können sich über Monate hinziehen.
Leistung | EHIC/Staatlich | Private Kosten |
---|---|---|
Hausarzt | Kostenlos | 50-80€ |
Notfall | Kostenlos | – |
Zahnarzt | Nur Notfall | 150-300€ |
Facharzt | Lange Wartezeit | 100-200€ |
Physiotherapie | Begrenzt | 40-60€/Sitzung |
Entsendung Malta: Praktische Umsetzung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Theorie ist schön, Praxis ist Malta. Wenn der Papierkram erledigt ist, beginnt das eigentliche Abenteuer: Wie funktioniert eine Malta-Entsendung im Arbeitsalltag? Spoiler: Anders als geplant, aber meist besser als befürchtet.
Checkliste für den Arbeitgeber: Diese Schritte sind vor der Entsendung nötig
Als Arbeitgeber trägst du die Hauptverantwortung für eine rechtskonforme Entsendung. Hier die ultimative Checkliste:
- A1-Bescheinigung beantragen (6-8 Wochen vor Entsendung)
- Arbeitsrechtliche Prüfung: Welches Arbeitsrecht gilt? (Meist Deutschland bei A1)
- Steuerliche Behandlung klären: Lohnsteuer Deutschland vs. Malta
- Reisekosten-Regelung festlegen: Wer zahlt Flüge, Hotel, Mietwagen?
- Krankenversicherung überprüfen: Reicht die EHIC oder braucht der Mitarbeiter Zusatzschutz?
- Datenschutz beachten: GDPR gilt auch in Malta, aber mit lokalen Besonderheiten
Der größte Fallstrick ist die steuerliche Behandlung. Auch mit A1-Bescheinigung kann Malta Steuern verlangen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Bei Gehältern über 75.000 Euro jährlich wird es kompliziert.
Rechtssicherheit: Lasse die Entsendung von einem Anwalt oder Steuerberater mit Malta-Expertise prüfen. Die Kosten für eine Beratung sind niedriger als potenzielle Nachzahlungen.
Als Arbeitnehmer in Malta: Deine Rechte und Pflichten
Als entsandter Arbeitnehmer hast du das Beste aus beiden Welten – deutsche Sozialversicherung und maltesisches Arbeitsrecht. Das bedeutet:
Deine Rechte:
- Deutsche Krankenversicherung bleibt bestehen
- Rentenansprüche laufen normal weiter
- Mindestlohn Malta (760 Euro/Monat) ist zu beachten, aber dein deutscher Lohn gilt
- EU-Arbeitsschutzbestimmungen greifen
- Recht auf bezahlten Urlaub nach maltesischen Standards (24 Tage minimum)
Deine Pflichten:
- A1-Bescheinigung immer mitführen
- Maltesische Arbeitszeiten beachten (max. 48 Stunden/Woche)
- Bei Krankheit sowohl deutschen als auch maltesischen Arbeitgeber informieren
- Steuerliche Meldepflichten in beiden Ländern erfüllen
Ein wichtiger Punkt: Die maltesische Siesta ist real. Viele Geschäfte schließen zwischen 13 und 16 Uhr. Plane deine Behördengänge entsprechend – nichts ist frustrierender als vor verschlossenen Türen zu stehen, wenn du endlich die Social Security Number abholen willst.
Steuern bei Entsendung nach Malta: Was du beachten musst
Steuern sind das komplexeste Thema bei Malta-Entsendungen. Die Grundregel: Deutschland bleibt dein Steuerwohnsitz, solange du die A1-Bescheinigung hast und weniger als 183 Tage in Malta verbringst.
Aber Malta kann trotzdem Steuern verlangen:
Situation | Deutsche Steuer | Maltesische Steuer |
---|---|---|
Kurze Entsendung (<183 Tage) | Volle Steuerpflicht | Meist keine |
Längere Entsendung (>183 Tage) | Beschränkte Steuerpflicht | Volle Steuerpflicht |
Hohes Einkommen (>75.000€) | Volle Steuerpflicht | Mögliche Zusatzsteuer |
Die gute Nachricht: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malta verhindert, dass du doppelt zur Kasse gebeten wirst. In Malta gezahlte Steuern werden auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.
Die schlechte Nachricht: Du musst trotzdem in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben. In Malta per Paper-Form bis 30. Juni, in Deutschland digital bis 31. Juli (bzw. 28. Februar des Folgejahres mit Steuerberater).
Problemfälle und Lösungen bei der Malta-Entsendung
Murphy’s Law gilt auch in Malta: Was schiefgehen kann, geht schief. Aber keine Panik – die meisten Probleme haben Lösungen. Ich teile mit dir die häufigsten Stolpersteine und wie du sie umgehst.
Entsendung läuft länger als geplant: Systemwechsel richtig handhaben
Das klassische Szenario: Dein 6-Monats-Projekt wird zum 12-Monats-Marathon. Plötzlich überschreitest du die 183-Tage-Grenze und musst ins maltesische System wechseln. Das ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang.
Schritt 1: Informiere sofort deinen Arbeitgeber und die deutsche Rentenversicherung.
Schritt 2: Beantrage die Einstellung der A1-Bescheinigung zum Stichtag. Der Übergang muss nahtlos erfolgen, sonst drohen Beitragslücken.
Schritt 3: Melde dich unverzüglich bei der maltesischen Social Security an. Du hast 14 Tage Zeit nach Überschreitung der 183-Tage-Grenze.
Achtung bei der Krankenversicherung: Der Systemwechsel kann zu Versicherungslücken führen. Schließe übergangsweise eine private Krankenversicherung ab, bis die maltesische Anmeldung durch ist.
Mehrere EU-Länder betroffen: Komplexe Fälle lösen
Moderne Projekte kennen keine Grenzen. Wenn dein Malta-Einsatz auch Sizilien, Rom oder Barcelona umfasst, wird es kompliziert. Die A1-Bescheinigung gilt EU-weit, aber jedes Land hat eigene Meldepflichten.
Italien: Meldung bei der Questura binnen 8 Tagen bei Aufenthalten über 90 Tage. Auch mit A1 erforderlich.
Spanien: NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) bei Aufenthalten über 3 Monate. Ohne NIE keine Kontoeröffnung.
Frankreich: Attestation de détachement bei der CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie) vorlegen.
Mein Rat: Erstelle eine Länder-Matrix mit allen Meldepflichten und Fristen. Apps wie Notion oder Airtable helfen dabei, den Überblick zu behalten.
Selbstständige und Freiberufler: Sonderregelungen für Malta
Als Selbstständiger oder Freiberufler in Malta gelten andere Regeln. Die A1-Bescheinigung erhältst du von deiner Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) oder direkt von der Rentenversicherung (bei privat Versicherten).
Besonderheiten für Selbstständige:
- Malta verlangt eine Business License für gewerbliche Tätigkeiten
- Freiberufler brauchen eine Professional License (je nach Branche)
- Umsatzsteuer (VAT) wird ab 35.000 Euro Jahresumsatz fällig
- Sozialversicherungsbeiträge: 15% des Gewinns (minimum 55 Euro/Woche)
Die Malta Business License kostet zwischen 245 und 2.500 Euro je nach Tätigkeitsbereich. IT-Dienstleister zahlen 245 Euro, Beratungsunternehmen 500 Euro, Finanzdienstleister bis zu 2.500 Euro.
Ein Trick für EU-Bürger: Die EU-Services-Richtlinie erlaubt temporäre Dienstleistungen ohne maltesische Lizenz, wenn du weniger als 90 Tage im Jahr in Malta tätig bist. Perfekt für kurze Consulting-Einsätze.
Tätigkeit | Lizenz erforderlich | Kosten | Bearbeitungszeit |
---|---|---|---|
IT-Services | Business License | 245€ | 2-4 Wochen |
Beratung | Business License | 500€ | 3-6 Wochen |
Finanzberatung | Professional License | 2.500€ | 8-12 Wochen |
Temporäre Services (<90 Tage) | Keine (EU-Richtlinie) | 0€ | – |
Häufig gestellte Fragen zur Sozialversicherung bei Malta-Entsendung
Muss ich bei einer 3-monatigen Malta-Entsendung ins maltesische Sozialversicherungssystem?
Nein, bei einer Entsendung unter 183 Tagen bleibst du mit der A1-Bescheinigung im deutschen Sozialversicherungssystem. Malta kann keine Sozialversicherungsbeiträge verlangen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die A1-Bescheinigung nicht beantragt?
Du bist doppelt sozialversicherungspflichtig – in Deutschland und Malta. Die maltesischen Beiträge kannst du nachträglich zurückfordern, aber das dauert 6-12 Monate und erfordert viel Papierkram.
Kann ich die A1-Bescheinigung verlängern, wenn mein Malta-Projekt länger dauert?
Ja, eine Verlängerung um bis zu 12 Monate ist möglich, in Ausnahmefällen sogar bis zu 24 Monate. Du musst den Antrag aber vor Ablauf der ursprünglichen Bescheinigung stellen.
Greift meine deutsche Krankenversicherung auch bei privaten Ärzten in Malta?
Die gesetzliche Krankenversicherung (EHIC) deckt nur staatliche Gesundheitsdienste ab. Für private Ärzte brauchst du eine Zusatzversicherung oder zahlst selbst.
Muss ich in Malta Steuern zahlen, obwohl ich eine A1-Bescheinigung habe?
Normalerweise nicht bei Aufenthalten unter 183 Tagen. Aber bei hohen Einkommen (über 75.000 Euro) oder bestimmten Tätigkeiten kann Malta trotzdem Steuern verlangen. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert aber doppelte Belastung.
Was kostet die Anmeldung im maltesischen Sozialversicherungssystem?
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Du zahlst aber ab dem ersten Tag 10% deines Bruttogehalts plus 10% Arbeitgeberanteil. Zusätzlich können Verwaltungsgebühren für Dokumente anfallen (z.B. 23 Euro für eine neue Social Security Card).
Kann ich als Freiberufler ohne Business License in Malta arbeiten?
Nur temporär unter der EU-Services-Richtlinie für maximal 90 Tage pro Jahr. Für längere Aufenthalte oder dauerhafte Tätigkeit brauchst du eine maltesische Business- oder Professional License.
Was passiert mit meinen deutschen Rentenansprüchen bei einem Systemwechsel?
Deine deutschen Rentenansprüche bleiben bestehen. Bei einem Wechsel ins maltesische System sammelst du zusätzlich maltesische Rentenansprüche. Die EU-Koordinierung sorgt dafür, dass beide Systeme bei der späteren Rente berücksichtigt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer A1-Bescheinigung?
Offiziell 2-4 Wochen, in der Praxis solltest du 6-8 Wochen einplanen. In der Hauptentsendungszeit (Mai bis September) kann es länger dauern.
Muss ich mich in Malta polizeilich anmelden?
EU-Bürger müssen sich nicht polizeilich anmelden, sollten aber bei Aufenthalten über 3 Monate eine Residence Card beantragen. Das ist keine Pflicht, erleichtert aber viele Behördengänge und Vertragsabschlüsse.