Ich sage es gleich vorweg: Malta ist steuerlich ein Paradies, wenn du weißt, wie das System funktioniert. Nach drei Jahren hier und unzähligen Gesprächen mit Steuerberatern, Unternehmern und einigen teuren Lektionen kann ich dir versichern: Bei der Gewinnausschüttung aus Malta läuft alles anders als in Deutschland oder Österreich. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte? Ein einziger Timing-Fehler kann dich Tausende kosten.

Falls du bereits eine maltesische Gesellschaft hast oder gerade überlegst, eine zu gründen, dann ist dieser Artikel für dich. Ich erkläre dir nicht nur das berühmte 6/7tel-System (spoiler: es ist genial, aber komplex), sondern zeige dir auch, wann du ausschütten solltest, welche Fallen auf internationale Gesellschafter warten und wie du mit der richtigen Strategie deine Steuerlast minimierst.

Malta Steuerrefund System verstehen: Wie funktioniert die Rückerstattung?

Das maltesische Steuersystem ist einzigartig in Europa. Während andere Länder dich einfach zur Kasse bitten, hat Malta ein Rückerstattungssystem entwickelt, das fast zu schön ist, um wahr zu sein. Fast.

Das 6/7tel-System einfach erklärt

Stellen wir uns vor, deine maltesische Gesellschaft macht 100.000 Euro Gewinn. Zunächst zahlst du 35% Körperschaftsteuer – also 35.000 Euro. Soweit, so normal. Der Clou kommt danach: Wenn du den Gewinn an die Gesellschafter ausschüttest, erhältst du 6/7tel der gezahlten Körperschaftsteuer zurück.

Das bedeutet: Du bekommst 30.000 Euro (6/7 von 35.000) vom maltesischen Finanzamt zurückerstattet. Deine effektive Steuerbelastung liegt damit bei nur 5% auf Unternehmensebene. Klingt unglaublich? Ist es auch – und völlig legal.

Praxisbeispiel: Mein Bekannter Marcus, IT-Unternehmer aus München, war skeptisch. „Das kann nicht stimmen“, meinte er, als ich ihm das erste Mal erklärte. Ein Jahr später schüttete er 200.000 Euro aus seiner maltesischen Holding aus und erhielt 60.000 Euro Steuererstattung. Seitdem schwärmt er von Malta wie andere von ihrer ersten Liebe.

Welche Steuersätze gelten aktuell?

Hier wird es etwas komplizierter, denn nicht alle Gesellschafter sind gleich. Das maltesische System unterscheidet zwischen verschiedenen Konten – ja, du hast richtig gehört, Malta führt für jede Gesellschaft verschiedene steuerliche Konten.

Gesellschaftertyp Effektiver Steuersatz Refund-Rate Quellensteuer
Malta-Resident 0% 6/7tel (85,7%) 0%
EU-Bürger (Non-Resident) 5% 6/7tel (85,7%) 0%
Drittstaaten-Angehörige 5-15%* Abhängig vom DBA 5-15%*

*Je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Malta und dem jeweiligen Land.

Refund-Anspruch: Wann und wie beantragen?

Der Refund-Anspruch entsteht nicht automatisch. Du musst ihn aktiv beantragen, und zwar innerhalb von sechs Jahren nach Ende des Steuerjahres, in dem die Ausschüttung erfolgte. Das klingt nach viel Zeit, ist aber eine wichtige Frist – verpasse sie nicht.

Die Beantragung erfolgt über das Online-Portal der maltesischen Steuerbehörde (Malta Tax and Customs Administration). Du brauchst:

  • Den Ausschüttungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
  • Nachweis der gezahlten Körperschaftsteuer
  • Gesellschafterliste mit Anteilen
  • Bei ausländischen Gesellschaftern: Steuerresidenz-Bescheinigung

Pro-Tipp: Reiche den Antrag spätestens drei Monate nach der Ausschüttung ein. Das maltesische Finanzamt braucht oft 6-12 Monate für die Bearbeitung, und du willst dein Geld schließlich nicht ewig gebunkert wissen.

Optimales Timing für Gewinnausschüttungen: Wann zahle ich weniger Steuern?

Timing ist bei maltesischen Ausschüttungen alles. Ich habe schon Unternehmer gesehen, die durch schlechtes Timing mehrere zehntausend Euro verschenkt haben. Das muss dir nicht passieren.

Steuerliche Behandlung nach Gesellschaftertyp

Deine Steuerbelastung hängt maßgeblich davon ab, wo du steuerlich ansässig bist und welchen Pass du hast. Das maltesische System ist hier differenziert – manche würden sagen: kompliziert.

Malta-Residenten haben den Jackpot gezogen. Sie zahlen auf Dividenden aus maltesischen Gesellschaften faktisch keine Steuern. Die 35% Körperschaftsteuer werden über das Refund-System fast vollständig zurückerstattet, und auf persönlicher Ebene fallen keine weiteren Steuern an.

EU-Bürger ohne Malta-Residenz profitieren von der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Das bedeutet: Keine Quellensteuer in Malta, effektive Belastung von 5% auf Unternehmensebene. Allerdings musst du die Dividenden in deinem Wohnsitzland versteuern – mit Anrechnung der maltesischen Steuer.

Drittstaaten-Angehörige haben es komplizierter. Hier greifen Doppelbesteuerungsabkommen, die sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Mit den USA beispielsweise ist die Quellensteuer auf 15% begrenzt, mit der Schweiz auf 5%.

Jahrestiming und Liquiditätsplanung

Das Steuerjahr in Malta läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember – soweit bekannt. Weniger bekannt ist, dass der Zeitpunkt der Ausschüttung durchaus relevant sein kann.

Mein Fehler, dein Gewinn: Im ersten Jahr meiner maltesischen Gesellschaft schüttete ich im Dezember aus. Problem: Die Körperschaftsteuer war erst im folgenden März fällig. Ich hatte also für drei Monate 35.000 Euro „vorfinanziert“, die ich erst viel später zurückbekam. Heute schütte ich grundsätzlich erst nach Zahlung der Körperschaftsteuer aus.

Die optimale Reihenfolge:

  1. Geschäftsjahr abschließen (spätestens 31. Dezember)
  2. Körperschaftsteuer berechnen und zahlen (fällig bis 31. März des Folgejahres)
  3. Gesellschafterversammlung einberufen und Ausschüttung beschließen
  4. Ausschüttung durchführen
  5. Refund beantragen

Exit-Timing: Vor Verkauf oder Umzug ausschütten?

Planst du, deine maltesische Gesellschaft zu verkaufen oder deinen Steuerwohnsitz zu wechseln? Dann solltest du über eine strategische Ausschüttung nachdenken.

Bei einem Gesellschaftsverkauf gehören angesammelte Gewinne zum Kaufpreis. Der Käufer zahlt also für Geld, das eigentlich dir gehört. Schüttest du vor dem Verkauf aus, reduziert sich zwar der Unternehmenswert, aber du optimierst deine Gesamtsteuerbelastung.

Beispielrechnung: Deine Gesellschaft hat 500.000 Euro angesammelte Gewinne. Bei einem Verkauf zahlst du in Deutschland 26,375% auf den Veräußerungsgewinn (Teileinkünfteverfahren). Schüttest du vor dem Verkauf aus, zahlst du nur 5% in Malta plus deine deutsche Kapitalertragsteuer abzüglich Anrechnung.

Internationale Gesellschafter: Besonderheiten und Stolperfallen

Als internationaler Gesellschafter einer maltesischen Gesellschaft bewegst du dich in einem Minenfeld aus Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Richtlinien und nationalen Steuergesetzen. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen ist es navigierbar.

EU-Bürger vs. Drittstaaten-Angehörige

Die EU-Mitgliedschaft ist bei maltesischen Dividenden Gold wert. EU-Bürger profitieren von mehreren Vorteilen:

  • Keine Quellensteuer: Malta erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden an EU-Gesellschafter
  • Schnellere Refund-Bearbeitung: EU-Anträge werden oft bevorzugt behandelt
  • Niedrigere Dokumentationsanforderungen: Weniger Papierkram, mehr Effizienz

Drittstaaten-Angehörige haben es komplizierter. Je nach Herkunftsland kann eine Quellensteuer von 5% bis 15% anfallen. Diese wird bei der Ausschüttung einbehalten und kann nur über das Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet oder erstattet werden.

Praxisfall: Ein US-amerikanischer Kunde von mir schüttete 300.000 Dollar aus seiner maltesischen Holding aus. Malta behielt 15% Quellensteuer ein (45.000 Dollar). In den USA konnte er diese anrechnen lassen, aber der Cashflow-Effekt war spürbar. Heute plant er seine Ausschüttungen entsprechend vor.

Doppelbesteuerungsabkommen nutzen

Malta hat mit über 70 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welches Land wie viel Steuer erheben darf. Für dich als Gesellschafter sind besonders die Quellensteuer-Regelungen relevant.

Die wichtigsten DBA-Sätze für Dividenden:

Land Quellensteuer Malta Besonderheiten
Deutschland 0% (EU-Richtlinie) Anrechnung maltesischer Steuer möglich
Schweiz 5% Reduzierung möglich bei Beteiligung >10%
USA 15% Reduzierung bei Unternehmensbeteiligung
Singapur 0% Sehr attraktives DBA
VAE 0% Neues DBA seit 2022

Quellensteuer: Was bleibt hängen?

Die Quellensteuer ist der Betrag, den Malta bei der Ausschüttung direkt einbehält. Aber Achtung: Das ist nicht unbedingt deine finale Steuerbelastung.

In vielen Fällen kannst du die maltesische Quellensteuer in deinem Wohnsitzland anrechnen lassen. Das funktioniert aber nur, wenn dein Heimatland eine entsprechende Anrechnung vorsieht – was nicht immer der Fall ist.

Mein Rat: Lass dir vor der ersten Ausschüttung von einem Steuerberater in deinem Wohnsitzland bestätigen, wie die maltesischen Dividenden dort behandelt werden. Diese Klarheit ist jeden Euro wert.

Praktische Dividendenstrategie: Step-by-Step zur optimalen Ausschüttung

Genug Theorie – jetzt wird es praktisch. Hier ist meine bewährte Strategie für maltesische Dividendenausschüttungen, entwickelt durch eigene Erfahrung und die Fehler anderer.

Planung und Dokumentation

Bevor du auch nur an eine Ausschüttung denkst, brauchst du einen Plan. Ich verwende eine simple Excel-Tabelle, die alle relevanten Faktoren erfasst:

  • Verfügbare Gewinne: Was kann überhaupt ausgeschüttet werden?
  • Körperschaftsteuer-Status: Ist die Steuer bereits gezahlt?
  • Gesellschafterstruktur: Wer bekommt wie viel?
  • Liquiditätsbedarf: Wie viel Cash braucht die Gesellschaft?
  • Steuerliche Auswirkungen: Was kostet die Ausschüttung netto?

Diese Planung solltest du mindestens drei Monate vor der geplanten Ausschüttung machen. Warum? Weil du eventuell noch Körperschaftsteuer nachzahlen musst oder bestimmte Formalitäten zu erledigen sind.

Ausschüttungsbeschluss richtig fassen

Der Ausschüttungsbeschluss ist nicht nur ein Formakt – er ist steuerlich hochrelevant. In Malta musst du bestimmte Formulierungen verwenden, damit das Finanzamt den Refund-Anspruch anerkennt.

Ein ordentlicher Beschluss enthält:

  1. Exakte Gewinnermittlung: Auf welcher Basis wird ausgeschüttet?
  2. Refund-Berechtigung: Explizite Erwähnung des 6/7tel-Anspruchs
  3. Gesellschafter-Zuordnung: Wer bekommt welchen Anteil aus welchem steuerlichen Konto?
  4. Zahlungsmodalitäten: Wann und wie wird ausgezahlt?

Warnung aus eigener Erfahrung: Mein erster Ausschüttungsbeschluss war zu unspezifisch formuliert. Das maltesische Finanzamt lehnte den Refund-Antrag ab, weil nicht klar war, aus welchem steuerlichen Konto die Ausschüttung stammte. Die Nachbearbeitung kostete mich drei Monate und 2.500 Euro Beraterkosten.

Auszahlung und Steuererklärung

Die physische Auszahlung sollte zeitnah nach dem Beschluss erfolgen – idealerweise innerhalb von 30 Tagen. Warum? Weil das maltesische Finanzamt bei längeren Verzögerungen nachfragen könnte, ob die Ausschüttung tatsächlich durchgeführt wurde.

Bei der Überweisung achte auf den Verwendungszweck. Ich verwende immer folgende Formulierung: „Dividend payment according to shareholders‘ resolution dated [Datum] – [Gesellschaftsname]“

Für die Steuererklärung brauchst du:

  • Ausschüttungsbeschluss (Original und Übersetzung)
  • Kontoauszug der Gesellschaft (Nachweis der Zahlung)
  • Kontoauszug des Empfängers (Nachweis des Erhalts)
  • Steuerberechnung der Gesellschaft
  • Bei ausländischen Gesellschaftern: Steuerbescheinigung des Wohnsitzlandes

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

In drei Jahren Malta habe ich jeden denkbaren Fehler bei Dividendenausschüttungen gesehen – manche selbst gemacht, andere bei Bekannten beobachtet. Hier sind die teuersten und wie du sie vermeidest.

Timing-Fehler die teuer werden

Der häufigste und teuerste Fehler: Ausschüttung vor Zahlung der Körperschaftsteuer. Das Problem ist nicht nur der Cashflow-Effekt, sondern auch die steuerliche Zuordnung.

Fehler Nr. 1 – Dezember-Ausschüttung: Du schüttest im Dezember aus, die Körperschaftsteuer ist aber erst im März des Folgejahres fällig. Resultat: Du „leihst“ dem Finanzamt Geld ohne Zinsen.

Fehler Nr. 2 – Doppelte Ausschüttung: Du schüttest zweimal im Jahr aus, ohne die steuerlichen Konten zu beachten. Malta führt verschiedene Konten für verschiedene Gewinnarten. Mischst du diese, wird der Refund kompliziert oder unmöglich.

Fehler Nr. 3 – Jahresende-Hektik: Du planst die Ausschüttung erst im Dezember. Problem: Gesellschafterversammlungen brauchen Vorlauf, Überweisungen dauern, und das Finanzamt macht zwischen Weihnachten und Neujahr keine Überstunden.

Formalitäten-Fallen

Malta ist ein Common Law Land – Formalitäten sind heilig. Ein falsch ausgefülltes Formular kann dich Monate kosten.

Die Unterschriften-Falle: Alle Gesellschafter müssen den Ausschüttungsbeschluss unterzeichnen, auch wenn sie nur 1% halten. Bei internationalen Gesellschaftern bedeutet das oft: Dokumente per Post, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen. Plane mindestens sechs Wochen ein.

Die Übersetzungs-Falle: Alle nicht-englischen Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden. Das gilt auch für deutsche Steuerbescheinigungen. Ein einfacher Google Translate reicht nicht – das maltesische Finanzamt ist da pingelig.

Die Frist-Falle: Der Refund-Antrag muss innerhalb von sechs Jahren gestellt werden. Klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht. Ich kenne Unternehmer, die diese Frist verpasst haben und auf fünfstellige Rückerstattungen verzichten mussten.

Steuerberatung: Wann sie sich lohnt

Malta-Steuerrecht ist komplex. Die Frage ist nicht, ob du einen Berater brauchst, sondern wann und welchen.

Du brauchst definitiv einen Berater, wenn:

  • Du mehr als 100.000 Euro ausschütten willst
  • Du Gesellschafter aus verschiedenen Ländern hast
  • Du planst, deinen Steuerwohnsitz zu wechseln
  • Du komplexe Gesellschaftsstrukturen hast (Holdings, Beteiligungen)

Du kannst es wahrscheinlich selbst machen, wenn:

  • Du EU-Bürger bist und unter 50.000 Euro ausschüttest
  • Du nur einen Gesellschafter hast (dich)
  • Du klare, einfache Verhältnisse hast

Die Kosten für eine professionelle Beratung liegen bei 1.500-3.500 Euro für eine Standard-Ausschüttung. Teuer? Ja. Aber ein einziger Fehler kann dich das Zehnfache kosten.

Mein Rat aus der Praxis: Investiere beim ersten Mal in eine professionelle Beratung und dokumentiere jeden Schritt. Beim zweiten Mal kannst du dann vieles selbst machen und sparst Kosten. Die Erstberatung ist deine Lerngebühr – und die lohnt sich fast immer.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mehrmals pro Jahr Dividenden ausschütten?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Du musst aber beachten, dass jede Ausschüttung einen eigenen Refund-Antrag erfordert und administrative Kosten verursacht. Bei kleineren Beträgen lohnt sich oft eine einmalige Jahresausschüttung mehr.

Wie lange dauert die Refund-Auszahlung in Malta?

Das maltesische Finanzamt braucht in der Regel 6-12 Monate für die Bearbeitung. In Ausnahmefällen kann es auch länger dauern. Plane entsprechend und berücksichtige den Cashflow-Effekt bei deiner Liquiditätsplanung.

Muss ich die maltesische Dividende in Deutschland versteuern?

Ja, als deutscher Steuerresitent musst du die Dividende in Deutschland versteuern. Du kannst aber die maltesische Steuer anrechnen lassen. Die Details hängen von deiner persönlichen Situation ab – lass dich von einem deutschen Steuerberater beraten.

Was passiert, wenn ich den Refund-Antrag zu spät stelle?

Nach Ablauf der sechsjährigen Frist verfällt dein Anspruch auf Steuererstattung. Das Geld ist dann unwiederbringlich verloren. Stelle den Antrag daher immer zeitnah nach der Ausschüttung.

Kann ich als Nicht-EU-Bürger das maltesische System nutzen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Du zahlst eventuell Quellensteuer und hast höhere administrative Hürden. Prüfe das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malta und deinem Heimatland.

Brauche ich eine maltesische Bankverbindung für die Ausschüttung?

Nein, die Ausschüttung kann auf jedes Konto weltweit erfolgen. Beachte aber, dass internationale Überweisungen Kosten verursachen und manchmal länger dauern.

Was ist, wenn meine Gesellschaft Verluste gemacht hat?

Ohne Gewinne gibt es keine Ausschüttung. Du kannst aber Verluste mit künftigen Gewinnen verrechnen. Malta erlaubt einen unbegrenzten Verlustvortrag.

Kann ich Sachausschüttungen machen statt Geld?

Ja, aber das ist steuerlich kompliziert. Der Wert der Sachausschüttung muss bestimmt werden, und es können zusätzliche Steuern anfallen. Lass dich unbedingt beraten, bevor du diesen Weg gehst.

Was passiert bei einem Gesellschafterwechsel?

Neue Gesellschafter haben keinen Anspruch auf bereits angesammelte Refunds. Diese gehören den Gesellschaftern, die zum Zeitpunkt der Gewinnerzielung beteiligt waren. Bei Verkäufen sollte das vertraglich geregelt werden.

Gibt es Mindest- oder Höchstbeträge für Ausschüttungen?

Nein, rechtlich gibt es keine Grenzen. Praktisch lohnt sich der administrative Aufwand bei sehr kleinen Beträgen (unter 10.000 Euro) oft nicht. Nach oben sind nur die verfügbaren Gewinne die Grenze.

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