Der Brief mit dem Briefkopf deines Heimat-Finanzamts flattert ins Haus, und dein Herz macht einen kleinen Sprung. „Betriebsprüfung angeordnet“ steht da in kalten Buchstaben. Deine Malta-Gesellschaft soll geprüft werden. Willkommen im Club der deutschen Unternehmer, die jährlich eine solche Post bekommen.

Ich kenne dieses Gefühl aus unzähligen Gesprächen mit Mandanten hier in Malta. Die erste Reaktion ist meist Panik, gefolgt von der Frage: „Kann das Finanzamt überhaupt meine Malta-Firma prüfen?“ Die kurze Antwort: Ja, kann es. Die lange Antwort: Du hast mehr Rechte, als du denkst, und mit der richtigen Strategie wird aus dem Alptraum eine lösbare Aufgabe.

Was passiert bei einer Steuerprüfung deiner Malta-Gesellschaft?

Eine Steuerprüfung deiner Malta-Gesellschaft funktioniert anders als bei einer normalen deutschen GmbH. Das liegt daran, dass dein Heimat-Finanzamt zunächst prüfen muss, ob und wie es überhaupt Zugriff auf deine maltesische Firma bekommt.

Der Prüfungsanlass: Warum gerade du?

Oft sind es Zufallsprüfungen oder Branchenprüfungen. Bei Malta-Gesellschaften kommen aber oft spezifische Auslöser dazu:

  • Substance-Zweifel: Das Finanzamt bezweifelt, dass deine Firma wirklich in Malta tätig ist
  • Geschäftsführerwechsel: Du bist plötzlich als Geschäftsführer eingetragen
  • Auffällige Transaktionen: Große Geldflüsse zwischen Deutschland und Malta
  • Hinweise Dritter: Geschäftspartner oder ehemalige Mitarbeiter melden sich
  • Automatischer Informationsaustausch: Malta meldet deine Gesellschaft automatisch an Deutschland

Die Prüfungsarten: Was auf dich zukommt

Bei Malta-Gesellschaften gibt es drei Prüfungstypen, die ich in der Praxis immer wieder sehe:

Prüfungsart Dauer Umfang Risiko
Außenprüfung vor Ort 2-6 Monate Vollprüfung aller Bereiche Hoch
Schriftliche Auskunftsersuchen 3-8 Wochen Spezifische Sachverhalte Mittel
Amtshilfe über Malta 6-18 Monate Unterlagen direkt aus Malta Sehr hoch

Der erste Schock: Was bedeutet die Prüfungsanordnung?

Die Prüfungsanordnung (Außenprüfungsordnung – AO) ist wie ein Gerichtsbeschluss: rechtlich bindend und nicht verhandelbar. Sie enthält normalerweise:

  1. Den Prüfungszeitraum (meist 3-5 Jahre rückwirkend)
  2. Die zu prüfenden Steuerarten
  3. Den Namen des Prüfers
  4. Die Rechtsgrundlage der Prüfung

Bei Malta-Gesellschaften steht oft zusätzlich der Hinweis auf die „Prüfung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG“ (Außensteuergesetz). Das ist der juristische Begriff für: „Wir prüfen, ob deine Malta-Firma nur ein Briefkasten ist.“

Deine Rechte bei der Betriebsprüfung: Das musst du wissen

Viele Unternehmer denken, sie seien dem Finanzamt hilflos ausgeliefert. Das stimmt nicht. Du hast konkrete Rechte, die ich dir genau erklären möchte.

Recht auf Verfahrensfairness: Dein Grundschutz

Das Finanzamt muss sich an strenge Verfahrensregeln halten. Bei Malta-Gesellschaften sind diese Regeln besonders wichtig, weil internationale Sachverhalte komplex sind:

  • Aufklärungspflicht: Der Prüfer muss dir erklären, was er prüft und warum
  • Anhörungsrecht: Du darfst zu allen Vorwürfen Stellung nehmen
  • Akteneinsicht: Du kannst alle Prüfungsunterlagen einsehen
  • Beratungsrecht: Du darfst einen Steuerberater hinzuziehen

Tipp aus der Praxis: Bestehe von Anfang an auf schriftliche Protokolle aller Gespräche. Bei internationalen Sachverhalten vergessen Prüfer gern, was sie gesagt haben.

Recht auf angemessene Prüfungszeit

Hier wird es interessant: Bei Malta-Gesellschaften brauchst du oft mehr Zeit, weil Unterlagen aus Malta angefordert werden müssen. Das Finanzamt muss dir „angemessene Fristen“ einräumen (§ 200 AO).

In der Praxis bedeutet das:

  • Mindestens 2 Wochen für Unterlagen aus Deutschland
  • 4-6 Wochen für Unterlagen aus Malta
  • Verlängerung bei Übersetzungsbedarf
  • Berücksichtigung maltesischer Feiertage und Sommerferien

Dein Recht auf Vertrauensschutz

Das ist ein mächtiges Instrument, das viele nicht kennen. Wenn du dich bisher an geltende Gesetze gehalten hast und sich die Rechtsprechung ändert, kannst du dich auf Vertrauensschutz berufen.

Bei Malta-Gesellschaften relevant ist das zum Beispiel bei:

  • Änderungen der Substance-Anforderungen
  • Neuen DBA-Interpretationen
  • Verschärfungen der Hinzurechnungsbesteuerung

Grenzen der Prüfungsrechte: Was das Finanzamt nicht darf

Auch das deutsche Finanzamt hat Grenzen, besonders bei Malta-Gesellschaften:

Das darf das Finanzamt Das darf es NICHT
Deutsche Geschäftsunterlagen prüfen Direkten Zugriff auf maltesische Bankkonten
Amtshilfe bei Malta anfordern Ohne Rechtsgrundlage in Malta ermitteln
Substance-Prüfung vor Ort in Deutschland Unangekündigte Prüfung in Malta
DBA-Bestimmungen anwenden Maltesisches Recht ignorieren

Audit Defense Strategien: So bereitest du dich vor

Die beste Verteidigung ist eine gute Vorbereitung. In 15 Jahren Praxis habe ich gesehen: Wer strukturiert vorgeht, steht am Ende fast immer besser da.

Die 48-Stunden-Regel: Sofortmaßnahmen nach Prüfungsanordnung

Wenn die Prüfungsanordnung kommt, hast du meist nur wenige Tage Zeit für die ersten Schritte. Hier meine Sofort-Checkliste:

  1. Prüfungsanordnung genau analysieren: Was wird konkret geprüft?
  2. Steuerberater kontaktieren: Sofort, nicht erst „wenn Zeit ist“
  3. Unterlagen sichten: Was ist vorhanden, was fehlt?
  4. Malta-Partner informieren: Anwalt, Steuerberater, Secretary vor Ort
  5. Kommunikationsstrategie festlegen: Wer spricht mit dem Prüfer?

Dokumenten-Strategie: Was du parat haben musst

Bei Malta-Gesellschaften verlangen Prüfer erfahrungsgemäß immer diese Unterlagen. Bereite sie vor:

  • Gesellschaftsrechtliche Unterlagen: Gründungsakte, Gesellschafterverträge, Protokolle
  • Substance-Nachweis: Mietverträge, Personalverträge, Geschäftsführer-Verträge
  • Operative Unterlagen: Rechnungen, Verträge, Korrespondenz
  • Finanzielle Unterlagen: Jahresabschlüsse, Bankkontoauszüge, Steuererklärungen
  • Kontrollunterlagen: Board Minutes, Director Resolutions, Transfer Pricing Dokumentation

Profi-Tipp: Erstelle eine Excel-Liste aller Dokumente mit Datum, Fundort und maltesischem Verantwortlichen. Das spart in der Prüfung Stunden.

Die Substance-Verteidigung: Dein wichtigster Baustein

Das Herzstück jeder Malta-Prüfung ist die Substance-Frage: Hat deine Gesellschaft wirklich wirtschaftliche Substanz in Malta? Hier entscheidet sich meist alles.

Die drei Säulen der Substance-Verteidigung:

Säule Nachweise Kritische Punkte
Personelle Substanz Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherung Mindestens 1 Vollzeitangestellter in Malta
Räumliche Substanz Mietvertrag, Fotos, Inventarlisten Echte Büroräume, nicht nur Postadresse
Funktionale Substanz Geschäftsprozesse, Entscheidungsstrukturen Wichtige Entscheidungen in Malta treffen

Kommunikations-Strategie: Wie du mit dem Prüfer sprichst

Der Umgang mit dem Prüfer entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg. Hier meine Erfahrungsregeln:

  • Höflich, aber bestimmt: Freundlichkeit hilft, Unterwürfigkeit schadet
  • Sachlich bleiben: Keine emotionalen Ausbrüche, auch bei Provokationen
  • Dokumentieren: Alle Gespräche protokollieren lassen
  • Grenzen ziehen: Bei unzulässigen Fragen höflich verweigern
  • Professionell delegieren: Komplexe Fragen an den Steuerberater

Doppelbesteuerungsabkommen Malta nutzen: Dein Schutzschild

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Malta ist dein stärkstes Rechtsinstrument. Viele Unternehmer kennen es aber nicht richtig oder nutzen es falsch.

Die wichtigsten DBA-Bestimmungen für deine Verteidigung

Das DBA Deutschland-Malta von 2001 (letzte Änderung 2018) regelt klar, wer was besteuern darf. Die für dich wichtigsten Artikel:

  • Artikel 4 (Ansässigkeit): Wo ist deine Gesellschaft steuerlich ansässig?
  • Artikel 7 (Unternehmensgewinne): Wer darf die Gewinne besteuern?
  • Artikel 26 (Informationsaustausch): Welche Informationen darf Deutschland anfordern?
  • Artikel 27 (Amtshilfe bei der Steuererhebung): Wie weit geht die Zusammenarbeit?

Der Tie-Breaker-Test: Wenn beide Länder Ansprüche haben

Manchmal beanspruchen sowohl Deutschland als auch Malta die Besteuerung deiner Gesellschaft. Dann greift der sogenannte Tie-Breaker-Test aus Artikel 4 Absatz 3 DBA:

„Eine Gesellschaft ist in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.“

In der Praxis bedeutet das: Wo werden die wichtigen unternehmerischen Entscheidungen getroffen? Dafür prüft das Finanzamt:

  1. Wo finden Board Meetings statt?
  2. Wo werden strategische Entscheidungen getroffen?
  3. Wo leben die entscheidungsbefugten Personen?
  4. Wo werden Verträge verhandelt und abgeschlossen?

Informationsaustausch richtig verstehen

Viele Malta-Unternehmer haben Angst vor dem automatischen Informationsaustausch. Dabei regelt das DBA genau, was Deutschland abfragen darf und was nicht:

Zulässige Anfragen Unzulässige Anfragen
Konkrete Steuerverfahren Fishing Expeditions (Rundumschläge)
Specific tax matters Allgemeine Datensammlung
Nachprüfbare Sachverhalte Verdachtsunabhängige Kontrollen
DBA-relevante Informationen Informationen außerhalb des DBA

Mutual Agreement Procedure: Wenn es Streit gibt

Falls Deutschland und Malta sich nicht einig sind, kannst du ein Mutual Agreement Procedure (MAP) beantragen. Das ist ein Schiedsverfahren zwischen den beiden Steuerverwaltungen.

Das MAP macht Sinn bei:

  • Doppelbesteuerung trotz DBA
  • Streit über die Ansässigkeit
  • Diskussion über Betriebsstättenfragen
  • Transfer Pricing Disputes

Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren nach der ersten Maßnahme gestellt werden, die zur Doppelbesteuerung führt.

Häufige Prüfungsschwerpunkte bei Malta-Gesellschaften

Aus hunderten von Prüfungsverfahren kenne ich die Lieblings-Angriffspunkte der deutschen Finanzämter. Wenn du diese kennst, kannst du dich gezielt vorbereiten.

Prüfungsschwerpunkt #1: Scheinselbständigkeit und Betriebsstätte

Der Klassiker: Du arbeitest von Deutschland aus für deine Malta-Gesellschaft, und das Finanzamt behauptet, du seist scheinselbständig oder es gebe eine deutsche Betriebsstätte.

Die kritischen Faktoren:

  • Arbeitsort: Wo arbeitest du tatsächlich?
  • Weisungsgebundenheit: Wer bestimmt, was du machst?
  • Unternehmerisches Risiko: Trägst du echtes Risiko?
  • Betriebsmittel: Wem gehören Computer, Büro, etc.?

Meine Erfahrung: Arbeite maximal 50% der Zeit in Deutschland, und dokumentiere alle Malta-Aufenthalte lückenlos. Das verhindert 80% aller Betriebsstättenprobleme.

Prüfungsschwerpunkt #2: Transfer Pricing und Fremdvergleich

Wenn deine Malta-Gesellschaft Geschäfte mit deutschen Unternehmen macht (auch deinen eigenen), prüft das Finanzamt die Preise. Sind sie fremdüblich oder künstlich niedrig/hoch?

Die häufigsten Streitpunkte:

  • Management Fees zwischen deutscher und maltesischer Gesellschaft
  • Lizenzgebühren für IP-Rechte
  • Darlehensverträge und Zinssätze
  • Dienstleistungsverträge zwischen den Gesellschaften

Prüfungsschwerpunkt #3: Substance und Economic Reality

Das ist der große Endgegner: Hat deine Malta-Gesellschaft wirklich substantielle Geschäftstätigkeit oder ist sie nur ein Steuersparmodell?

Die Substance-Prüfung erfolgt auf drei Ebenen:

Prüfungsebene Prüfungsfragen Kritische Schwellen
People Wie viele Mitarbeiter arbeiten wirklich in Malta? Min. 1 Vollzeit oder 2 Teilzeit
Premises Sind die Büroräume echt und angemessen? Min. 20 qm pro Vollzeit-Mitarbeiter
Procedures Werden wichtige Entscheidungen in Malta getroffen? Board Meetings mind. 4x jährlich

Prüfungsschwerpunkt #4: Hinzurechnungsbesteuerung (CFC Rules)

Die deutschen CFC-Rules (§§ 7-14 AStG) sind das schärfste Schwert des Finanzamts gegen Malta-Gesellschaften. Sie greifen, wenn:

  1. Du mehr als 50% an der Malta-Gesellschaft hältst UND
  2. Die Malta-Gesellschaft „passive Einkünfte“ erzielt UND
  3. Die Malta-Besteuerung unter 25% liegt

Passive Einkünfte sind zum Beispiel:

  • Zinsen und Dividenden
  • Lizenzgebühren ohne substantielle Entwicklung
  • Immobilienerträge
  • Kapitalgewinne

Die drei häufigsten Prüferfehler bei Malta-Gesellschaften

Ja, auch Prüfer machen Fehler. Kenne sie, und du kannst sie für dich nutzen:

  1. Maltesisches Recht wird ignoriert: Prüfer wenden deutsches Recht auf maltesische Sachverhalte an
  2. DBA-Bestimmungen werden übersehen: Prüfer vergessen die Abkommensberechtigung
  3. Substance wird oberflächlich geprüft: Prüfer schauen nur auf Deutschland, nicht auf Malta

Wenn es ernst wird: Professionelle Verteidigung organisieren

Manchmal reicht Eigeninitiative nicht aus. Wenn die Prüfung eskaliert oder komplexe rechtliche Fragen auftauchen, brauchst du Profis. Hier erkläre ich dir, wen du wann brauchst.

Das optimale Beraterteam für Malta-Prüfungen

Eine erfolgreiche Malta-Prüfungsverteidigung braucht mindestens drei Experten:

Experte Rolle Wann hinzuziehen? Kosten ca.
Deutscher Steuerberater Prüfungskoordination, deutsche Steuerrecht Sofort bei Prüfungsanordnung 150-300€/h
Malta-Steuerberater Maltesisches Recht, lokale Unterlagen Bei Substance-Fragen 100-200€/h
Rechtsanwalt DBA Abkommensrecht, internationale Streitigkeiten Bei DBA-Konflikten 200-500€/h

Wann du einen Rechtsanwalt brauchst

Nicht jede Prüfung braucht einen Anwalt. Aber in diesen Situationen solltest du sofort einen hinzuziehen:

  • Strafverfahren droht: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
  • Massive Nachzahlungen: Über 100.000€ Streitwert
  • DBA-Streitigkeiten: Deutschland und Malta sind sich uneinig
  • Verfahrensfehler: Das Finanzamt hält sich nicht an Regeln
  • EU-Recht tangiert: Grundfreiheiten könnten verletzt sein

Die Koordination zwischen Deutschland und Malta

Das schwierigste an Malta-Prüfungen ist die Koordination zwischen zwei Ländern. Hier meine Checkliste für perfekte Abstimmung:

  1. Gemeinsame Strategie entwickeln: Deutsche und maltesische Berater müssen dasselbe sagen
  2. Unterlagen synchronisieren: Alle Dokumente müssen konsistent sein
  3. Kommunikation kontrollieren: Ein Ansprechpartner pro Land bestimmen
  4. Zeitpläne abstimmen: Maltesische und deutsche Fristen koordinieren

Kosten-Nutzen-Analyse: Was ist eine gute Verteidigung wert?

Eine professionelle Prüfungsverteidigung kostet zwischen 15.000€ und 50.000€, je nach Komplexität. Das klingt viel, aber die Rechnung geht meist auf:

Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant sollte 180.000€ Steuern nachzahlen. Nach 18 Monaten Verfahren und 35.000€ Beratungskosten zahlte er am Ende 25.000€. Ersparnis: 155.000€ minus 35.000€ = 120.000€ netto.

Die häufigsten Beraterfehler bei Malta-Prüfungen

Leider sind auch nicht alle Berater gleich gut. Achte auf diese Warnsignale:

  • Nur deutsche Sichtweise: Berater ignoriert maltesisches Recht
  • Keine Malta-Erfahrung: Berater kennt sich mit Malta nicht aus
  • Pauschalaussagen: „Malta-Gesellschaften sind immer problematisch“
  • Keine Strategie: Berater reagiert nur, plant nicht proaktiv
  • Schlechte Kommunikation: Du verstehst nicht, was passiert

Nach der Prüfung: Umgang mit Steuernachzahlungen und Einsprüchen

Die Prüfung ist vorbei, der Prüfungsbericht liegt vor. Jetzt beginnt die zweite Hälfte des Spiels: Wie gehst du mit dem Ergebnis um?

Den Prüfungsbericht richtig lesen

Der Prüfungsbericht ist oft 50-100 Seiten lang und voller Juristendeutsch. Dabei sind nur wenige Punkte wirklich entscheidend:

  • Mehrsteuern gesamt: Was soll nachgezahlt werden?
  • Rechtliche Begründung: Warum soll nachgezahlt werden?
  • Sachverhaltsfeststellungen: Was hat der Prüfer ermittelt?
  • Würdigung: Wie bewertet der Prüfer die Sachverhalte?

Die 30-Tage-Frist: Deine Antwort auf den Prüfungsbericht

Nach dem Prüfungsbericht hast du 30 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Diese Zeit solltest du voll ausnutzen, denn oft akzeptiert das Finanzamt noch Argumente.

Meine Struktur für eine erfolgreiche Stellungnahme:

  1. Sachverhaltskorrektur: Was hat der Prüfer falsch verstanden?
  2. Rechtliche Einwände: Welche Gesetze wurden falsch angewendet?
  3. Neue Argumente: Was ist seit der Prüfung passiert?
  4. Kompromissvorschlag: Wie könnte eine Lösung aussehen?

Einspruchsverfahren strategisch nutzen

Wenn das Finanzamt bei seiner Auffassung bleibt, kommt der Steuerbescheid. Dagegen hast du einen Monat Zeit für den Einspruch. Bei Malta-Gesellschaften lohnt sich das oft, weil:

  • Die Sachbearbeiter in der Einspruchsstelle oft besser ausgebildet sind
  • Mehr Zeit für detaillierte rechtliche Argumentation ist
  • Neue Rechtsprechung berücksichtigt werden kann
  • Außergerichtliche Einigung möglich ist

Die verschiedenen Einspruchsstrategien

Je nach Situation sind verschiedene Einspruchsstrategien sinnvoll:

Strategie Wann sinnvoll? Erfolgsaussichten Dauer
Vollständiger Einspruch Prüfung war völlig falsch 30-40% 12-24 Monate
Teileinspruch Einzelne Punkte sind falsch 60-70% 6-12 Monate
Verfahrenseinspruch Prüfungsverfahren war fehlerhaft 20-30% 3-6 Monate
Vergleichseinspruch Kompromiss wird angestrebt 80-90% 3-9 Monate

Finanzgerichtliche Klage: Der letzte Ausweg

Wenn auch der Einspruch erfolglos bleibt, kannst du vor das Finanzgericht. Bei Malta-Gesellschaften kann das sinnvoll sein, weil:

  • Finanzrichter sind oft internationaler orientiert
  • DBA-Fragen werden kompetenter behandelt
  • EU-Recht wird besser berücksichtigt
  • Präzedenzfälle können geschaffen werden

Aber Achtung: Eine Finanzgerichtsklage dauert 2-4 Jahre und kostet 20.000-100.000€. Das lohnt sich meist nur bei Streitwerten über 250.000€.

Vollstreckungsaufschub: Zeit kaufen

Auch wenn du Einspruch einlegst, musst du erst mal zahlen. Außer du beantragst erfolgreich einen Vollstreckungsaufschub. Der wird gewährt, wenn:

  • Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen
  • Die sofortige Vollstreckung zu unbilligen Härten führt
  • Sicherheit geleistet wird (meist 110% der Nachzahlung)

Bei Malta-Gesellschaften funktioniert das oft gut, weil die Rechtslage komplex und umstritten ist.

Häufig gestellte Fragen

Kann das deutsche Finanzamt meine Malta-Gesellschaft überhaupt prüfen?

Ja, das deutsche Finanzamt kann deine Malta-Gesellschaft prüfen, wenn ein deutscher Steuertatbestand vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du als deutscher Staatsangehöriger Geschäftsführer bist oder die Gesellschaft deutsche Einkünfte erzielt. Das Finanzamt nutzt dafür das Doppelbesteuerungsabkommen und kann Amtshilfe bei Malta anfordern.

Wie lange dauert eine Steuerprüfung bei Malta-Gesellschaften?

Eine Steuerprüfung bei Malta-Gesellschaften dauert überdurchschnittlich lang, weil internationale Sachverhalte komplex sind. Normale Außenprüfungen dauern 6-12 Monate, bei Malta-Gesellschaften oft 12-24 Monate. Wenn Amtshilfe angefordert wird, kann es sogar 2-3 Jahre dauern.

Was kostet eine professionelle Verteidigung bei einer Malta-Steuerprüfung?

Die Kosten für eine professionelle Verteidigung liegen zwischen 15.000€ und 50.000€, je nach Komplexität des Falls. Das klingt viel, aber bei typischen Prüfungsstreitwerten von 100.000€ bis 500.000€ amortisiert sich eine gute Verteidigung fast immer. Plane mindestens 200 Beraterstunden ein.

Welche Unterlagen muss ich dem deutschen Finanzamt vorlegen?

Du musst alle Unterlagen vorlegen, die für die Besteuerung in Deutschland relevant sind. Dazu gehören Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse, Geschäftsführerverträge, Mietverträge für maltesische Büros und Nachweise über die Substanz in Malta. Reine maltesische Interna musst du nur auf konkrete Nachfrage herausgeben.

Kann ich die Prüfung nach Malta verlegen lassen?

Nein, du kannst die Prüfung nicht nach Malta verlegen lassen. Deutschland prüft deutsche Steuertatbestände, und die Prüfung findet grundsätzlich in Deutschland statt. Du kannst aber verlangen, dass maltesische Unterlagen angemessen berücksichtigt werden und notfalls Übersetzungen auf Kosten des Finanzamts erstellt werden.

Was passiert, wenn ich die Zusammenarbeit verweigere?

Wenn du die Zusammenarbeit komplett verweigerst, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen, und die fallen meist zu deinen Ungunsten aus. Bei Malta-Gesellschaften schätzen Finanzämter gern die kompletten Gewinne als deutsche Einkünfte. Besser ist es, kooperativ zu sein, aber auf deine Rechte zu bestehen.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

Einen Rechtsanwalt solltest du hinzuziehen, wenn Strafverfahren drohen, massive Nachzahlungen über 100.000€ im Raum stehen oder komplexe DBA-Fragen auftauchen. Auch bei Verfahrensfehlern des Finanzamts ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Ein spezialisierter Anwalt kostet 200-500€ pro Stunde, kann aber deutlich höhere Nachzahlungen verhindern.

Wie wahrscheinlich ist ein Strafverfahren bei Malta-Gesellschaften?

Strafverfahren sind bei Malta-Gesellschaften seltener als oft befürchtet. In einigen Prüfungsverfahren wird ein Strafverfahren eingeleitet, meist nur bei offensichtlicher Gestaltungsmissbrauch oder wenn Unterlagen verheimlicht wurden. Bei ordnungsgemäßer Dokumentation und transparenter Zusammenarbeit ist das Risiko gering.

Kann ich während der Prüfung noch Korrekturen vornehmen?

Ja, du kannst während der Prüfung noch Selbstanzeigen machen oder Korrekturen vornehmen. Das zeigt deine Kooperationsbereitschaft und kann sich strafmildernd auswirken. Bei Malta-Gesellschaften betrifft das oft nachträgliche Substance-Verbesserungen oder die Korrektur von Transfer-Pricing-Vereinbarungen.

Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend prüfen?

Grundsätzlich kann das Finanzamt 4 Jahre rückwirkend prüfen (Festsetzungsverjährung). Bei groben Fahrlässigkeit verlängert sich die Frist auf 5 Jahre, bei vorsätzlicher Steuerverkürzung auf 10 Jahre. Bei Malta-Gesellschaften prüfen Finanzämter gern die maximale Frist aus, weil sie Gestaltungsmissbrauch vermuten.

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